Welche Listen es gibt
| Liste | Herausgeber | Wann sie zählt |
|---|---|---|
| Konsolidierte Liste der Finanzsanktionen | Europäische Kommission | Bündelt die Finanzsanktionen der EU. Für Firmen in der EU meist der Ausgangspunkt. |
| Konsolidierte Sanktionsliste | Sicherheitsrat der Vereinten Nationen | Listungen des Sicherheitsrats, weltweit beachtet. |
| SDN-Liste | US-Finanzministerium (OFAC) | Wichtig bei Geschäften mit Bezug zu den USA. |
| UK Sanctions List | Regierung des Vereinigten Königreichs | Wichtig bei Geschäften mit Bezug zu Großbritannien. |
| Sanktionsliste des SECO | Staatssekretariat für Wirtschaft, Schweiz | Für Firmen in der Schweiz und ihre Partner. |
Daneben gibt es Regeln für Exportkontrolle und Embargos für Güter und Länder. Das ist ein eigenes Thema und hier nicht behandelt.
Wann Sie prüfen
Typische Anlässe sind ein neuer Lieferant, eine Zahlung an einen neuen Empfänger und jede Änderung der Listen.
Die Listen ändern sich laufend. Ein einmaliger Abgleich beim Einkauf reicht deshalb selten.
Ob und wie oft Ihr Unternehmen prüfen muss, hängt von Branche und Geschäft ab. Lassen Sie das für Ihr Unternehmen rechtlich klären.
Ablauf in fünf Schritten
- Stammdaten sauber haltenVoller Firmenname, Rechtsform, Sitzland und, wenn vorhanden, LEI oder UID-Nummer. Je besser die Daten, desto weniger Fehltreffer.
- AbgleichenVergleichen Sie Namen auch mit Schreibvarianten, Umschriften und den Alias-Namen der Liste.
- Treffer prüfenVergleichen Sie Land, Anschrift, Registernummer und Gründungsdatum. Ein gleicher Name allein ist noch kein Treffer.
- Entscheiden und begründenEine fachkundige Person entscheidet: echter Treffer oder Fehltreffer. Sie schreibt den Grund dazu.
- DokumentierenHalten Sie Datum, Liste mit Stand, Ergebnis und Person fest. So belegen Sie Ihre Sorgfalt.
Fehltreffer richtig behandeln
Die meisten Treffer sind Namensgleichheiten. Das kostet Zeit, wenn jeder Fall täglich neu auftaucht.
- Merken Sie geklärte Fehltreffer, damit derselbe Fall nicht täglich wiederkommt.
- Prüfen Sie den Fall neu, wenn sich der Listeneintrag ändert.
- Legen Sie fest, wer entscheidet und wer im Zweifel weiterleitet.
Bei einem echten Treffer
- Stoppen Sie Zahlungen und Lieferungen, bis der Fall geklärt ist.
- Informieren Sie Compliance und Geschäftsführung.
- Holen Sie rechtlichen Rat ein. Er klärt auch, ob Sie eine Behörde informieren müssen.
- Dokumentieren Sie jeden Schritt mit Datum.
Eigentümer und Konzern
Ein Lieferant kann selbst sauber sein und trotzdem einer gelisteten Person gehören. Prüfen Sie bei wichtigen Lieferanten deshalb auch Eigentümer und Konzernmutter.
Das offene LEI-Verzeichnis der GLEIF nennt oft die Muttergesellschaft. Das ist ein guter Startpunkt.
Zur Rechtsgrundlage
Diese Seite nennt bewusst keine Artikel aus Sanktionsverordnungen. Die Verbote unterscheiden sich je Sanktionsprogramm. Maßgeblich ist der Rechtsakt, den jeder Listeneintrag nennt.
Checkliste: Sanktionsprüfung von Lieferanten
So bleibt Ihre Prüfung nachvollziehbar.
- Festgelegt, welche Listen für Ihr Geschäft gelten.
- Stammdaten mit vollem Namen, Land und Kennung wie LEI oder UID-Nummer.
- Abgleich bei jedem neuen Lieferanten und bei jeder Änderung der Listen.
- Namensvarianten und Alias-Namen im Abgleich berücksichtigt.
- Jeder mögliche Treffer von einer fachkundigen Person entschieden.
- Begründung, Datum, Liste und Stand der Liste dokumentiert.
- Geklärte Fehltreffer vermerkt, Neuprüfung bei geändertem Eintrag.
- Ablauf für echte Treffer festgelegt: Stopp, Information, Rechtsrat.
Sie dürfen diese Liste frei übernehmen und anpassen.
Häufige Fragen
Gibt es eine Pflicht zur Sanktionslistenprüfung?
Das hängt von Branche und Geschäft ab. Die genauen Verbote stehen im Rechtsakt, den jeder Listeneintrag nennt. Lassen Sie die Pflicht für Ihr Unternehmen rechtlich klären. Ein dokumentierter Abgleich belegt in jedem Fall Ihre Sorgfalt.
Wie oft sollten wir prüfen?
Bei jedem neuen Lieferanten und bei jeder Änderung der Listen. Ein täglicher automatischer Abgleich deckt beides ab.
Müssen wir auch Personen prüfen?
Bei Lieferanten geht es zuerst um die Firma. Bei wichtigen Lieferanten lohnt der Blick auf Eigentümer und Geschäftsführung. Für Personendaten gelten zusätzlich die Regeln des Datenschutzes.
Reicht die Liste der EU?
Für viele Firmen in der EU ist sie der Ausgangspunkt. Bei Geschäften mit Bezug zu den USA, Großbritannien oder der Schweiz kommen deren Listen dazu.
Quellen
- Konsolidierte Liste der Finanzsanktionen der EU, Europäische Kommission
- Konsolidierte Sanktionsliste des Sicherheitsrats, Vereinte Nationen
- Sanktionen der Schweiz, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- LEI-Verzeichnis, Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF)
Rechtsquellen geprüft am 31.10.2026. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Fachperson.