SuplorisEnglishKostenlos starten
Menü

Glossar Lieferantenrisiko

Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt. Rechtliche Angaben mit Fundstelle, geprüft am 31.10.2026.

Herausgeber: Neuralis GmbH i.G. Fachlich geprüft am 31.10.2026.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag mit einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Art. 28 Abs. 3 DSGVO nennt den Mindestinhalt, etwa Gegenstand, Dauer, Zweck und Datenarten. Mehr dazu: Datenschutz und DSGVO
Außenprüfung
Passive Prüfung von außen: Sie liest nur, was öffentlich sichtbar ist, etwa DNS-Einträge, Verschlüsselung und Sicherheits-Header. Keine Portscans, keine Angriffe. Mehr dazu: Selbsttest
CSDDD
EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, (EU) 2024/1760. Sie gilt für sehr große Unternehmen, unter anderem mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz weltweit (Art. 2 Abs. 1 lit. a). Umsetzung bis 26.7.2028, Anwendung ab 26.7.2029 (Art. 37 Abs. 1). Mehr dazu: ESG und Menschenrechte
DORA
EU-Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Sie gilt seit 17.1.2025 (Art. 64) und regelt auch das IKT-Drittparteienrisiko. Mehr dazu: DORA und IKT-Drittdienstleister
Due Diligence
Sorgfaltsprüfung eines Geschäftspartners, vor dem Vertrag und danach in Abständen.
Einrichtung, wesentliche oder wichtige
Unternehmen und Stellen, für die das NISG 2026 Pflichten zur Cybersicherheit festlegt. Sie müssen auch ihre Lieferkette absichern (§ 32 NISG 2026). Mehr dazu: NIS2 und NISG 2026 in der Lieferkette
Firmenbuch
Öffentliches Register der Unternehmen in Österreich. Es enthält etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform, Sitz und vertretungsbefugte Personen.
IKT-Drittdienstleister
Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnik für ein Finanzunternehmen, etwa Cloud, Software oder Rechenzentrum. Begriff aus DORA.
ISO/IEC 27001
Internationale Norm für Managementsysteme der Informationssicherheit. Ein Zertifikat zeigt, dass eine akkreditierte Stelle das System geprüft hat. Achten Sie auf Geltungsbereich und Ablaufdatum.
Klumpenrisiko
Viele Lieferanten oder Leistungen hängen am selben Anbieter. Fällt er aus, trifft es Sie mehrfach. DORA nennt das Konzentrationsrisiko (Art. 29). Mehr dazu: Resilienz
LEI
Legal Entity Identifier, eine weltweit eindeutige Kennung für Unternehmen. Das offene Verzeichnis der GLEIF zeigt Name, Anschrift und oft die Muttergesellschaft. Mehr dazu: Finanzen
Lieferantenbewertung
Regelmäßige Beurteilung von Lieferanten nach festen Kriterien, etwa Qualität, Lieferung, Kosten und Sicherheit. Mehr dazu: Lieferantenbewertung
Lieferantenmanagement
Steuerung der Lieferanten von Auswahl über Zusammenarbeit bis Trennung. Das Risikomanagement ist ein Teil davon. Mehr dazu: Third-Party-Risk-Management (TPRM)
Lieferantenportal
Webzugang, über den Lieferanten Fragebögen beantworten, Nachweise hochladen und Befunde richtigstellen. Mehr dazu: Informationssicherheit und NIS2
Lieferantenselbstauskunft
Angaben eines Lieferanten zu Stammdaten, Kontakten, Zertifikaten und Grundsätzen nach Ihren Fragen. Mehr dazu: Lieferantenselbstauskunft und Fragebogen
Lieferkettengesetz
Umgangssprachlich für Gesetze zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Auf EU-Ebene ist das die CSDDD.
Nachweis
Beleg für eine Angabe, etwa ein Zertifikat, ein Testprotokoll oder ein Vertrag. Gute Nachweise haben ein Ablaufdatum.
NIS2
Richtlinie (EU) 2022/2555 für ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU. Art. 21 Abs. 2 lit. d verlangt die Sicherheit der Lieferkette. Mehr dazu: NIS2 und NISG 2026 in der Lieferkette
NISG 2026
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 94/2025. In Kraft seit 1.10.2026, die Lieferkette regelt § 32 Abs. 4 lit. d. Mehr dazu: NIS2 und NISG 2026 in der Lieferkette
Note
Ergebnis einer Bewertung von A bis E. Bei uns hat jede Note einen Rechenweg: jedes Signal mit Quelle und Datum. Mehr dazu: Methodik
Sanktionsliste
Amtliche Liste von Personen und Organisationen, gegen die Sanktionen gelten. Herausgeber sind etwa die EU, die UN, die USA, Großbritannien und die Schweiz. Mehr dazu: Sanktionslisten prüfen
security.txt
Datei auf einer Website, die nennt, wohin man Sicherheitslücken meldet. Festgelegt in RFC 9116.
SPF und DMARC
Einträge im DNS, die gefälschte Absender von E-Mails erschweren. Sie gehören zu den Grundlagen der Außenprüfung. Mehr dazu: Selbsttest
Tier
Einstufung eines Lieferanten von 1 (kritisch) bis 4 (gering). Sie folgt aus Daten, Zugriff, Bedeutung, Ersatz und Auftragsvolumen und bestimmt die Prüftiefe.
TISAX
Prüf- und Austauschverfahren für Informationssicherheit, verbreitet in der Automobilindustrie.
TPRM
Third-Party-Risk-Management: Risiken durch Dritte erkennen, bewerten, überwachen und belegen. Deutsch meist Lieferantenrisikomanagement. Mehr dazu: Third-Party-Risk-Management (TPRM)
UID-Nummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ob sie gültig ist, zeigt VIES, das Verzeichnis der Europäischen Kommission. Mehr dazu: Finanzen
Viertparteien
Die Lieferanten Ihrer Lieferanten, etwa ein gemeinsamer Cloud-Anbieter. Mehr dazu: Resilienz

Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Fachperson.

Prüfen Sie Ihre ersten Lieferanten noch heute.

Free gilt für bis zu 10 Lieferanten, ohne Zahlung und ohne Laufzeit. Ab 500 Lieferanten erstellen wir ein Angebot.