Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass alle Menschen Suploris nutzen können. Die Website soll die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA erfüllen.
Geltungsbereich und Rechtslage
Diese Erklärung gilt für die Website von Suploris. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Wir setzen die Anforderungen freiwillig um. Diese Erklärung ist daher eine freiwillige Selbstauskunft.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise vereinbar mit WCAG 2.2 AA. Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 29. Oktober 2026: automatische Prüfung mit axe-core in heller und dunkler Darstellung, Bedienung mit der Tastatur und Darstellung bei 360 Pixel Breite. Ein Test mit Screenreadern ist geplant.
Umgesetzt sind insbesondere:
- Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus und ein Link „Zum Inhalt springen“,
- sinnvolle Überschriften, beschriftete Formularfelder und Schaltflächen,
- Kontrast von mindestens 4,5:1 für Text in heller und dunkler Darstellung,
- Prüfergebnisse mit Form und Wort, nicht nur mit Farbe,
- Darstellung ab 360 Pixel Breite ohne seitliches Scrollen,
- Schaltflächen und Felder mindestens 44 Pixel hoch.
Bekannte Einschränkungen
- Produktansichten auf der Startseite sind Zeichnungen. Ihr Inhalt steht im Text daneben.
- Die englischen Rechtstexte sind Übersetzungen. Verbindlich ist die deutsche Fassung.
Barrieren melden
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, schreiben Sie uns an kontakt@neuralis.at. Nennen Sie die Seite, die Funktion und Ihr Hilfsmittel. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29. Oktober 2026 erstellt. Wir prüfen sie mindestens jährlich und bei größeren Änderungen.