Datenschutz in der Lieferkette im Blick.
Erkennen Sie, welche Lieferanten personenbezogene Daten sehen. Fordern Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag als Nachweis an.
Im AufbauFür Datenschutz, Compliance
So läuft es ab
- Ihre Datenpersonenbezogen oder besonders schützenswert
- Lieferantals Auftragsverarbeiter
- Unterauftragnehmeraus dem Fragebogen
- LandEU oder Drittland
- AVVals Nachweis mit Ablauf
Umgesetzt
- Die Einstufung fragt, ob ein Lieferant personenbezogene oder besonders schützenswerte Daten sieht.
- Solche Daten heben den Tier und damit die Prüftiefe.
- Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) fordern Sie als Nachweis an, mit Ablaufdatum.
- Der Fragebogen „NISG voll“ fragt nach Unterauftragnehmern mit Name, Leistung und Land.
Geplant
- AVV-Status je Lieferantenbeziehung.
- Liste der Unterauftragnehmer je Lieferant.
- Übermittlungen in Drittländer im Überblick.
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