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Lieferanten­selbst­auskunft und Sicherheits­fragebogen: was hineingehört

In einer Lieferantenselbstauskunft beschreibt ein Lieferant sein Unternehmen nach Ihren Fragen. Hier lesen Sie, was hineingehört und wie Sie die Antworten prüfen.

Herausgeber: Neuralis GmbH i.G. Fachlich geprüft am 31.10.2026.

Selbstauskunft oder Fragebogen?

Die Selbstauskunft sammelt Stammdaten, Kontakte und Grundsätze. Der Sicherheitsfragebogen geht tiefer in die Informationssicherheit. Viele Firmen kombinieren beides.

Halten Sie die Selbstauskunft kurz. Den ausführlichen Fragebogen schicken Sie nur an Lieferanten mit erhöhtem Risiko.

Was in die Selbstauskunft gehört

Inhalte einer Lieferantenselbstauskunft
TeilInhalt
StammdatenName, Rechtsform, Anschrift, Firmenbuch- oder Registernummer, UID-Nummer, LEI wenn vorhanden
KontakteVertrieb, Buchhaltung, Informationssicherheit, Datenschutz und ein Notfallkontakt
Leistung und StandorteWas der Lieferant liefert, von wo, und wo Ihre Daten verarbeitet werden
ZertifikateEtwa ISO 9001, ISO/IEC 27001 oder ISO 14001, jeweils mit Geltungsbereich und Ablaufdatum
UnterauftragnehmerWer an der Leistung mitwirkt, mit Leistung und Land
GrundsätzeVerhaltenskodex, Umgang mit Menschenrechten und Umwelt
VersicherungenBetriebshaftpflicht, bei IT-Leistungen auch eine Cyberversicherung

Der Fragebogen zur Informationssicherheit

Richten Sie die Fragen an anerkannten Themen aus. In Österreich bieten sich die zehn Mindestinhalte aus § 32 Abs. 4 NISG 2026 an.

Auch die ISO/IEC 27001:2022 behandelt Lieferantenbeziehungen, in den Maßnahmen 5.19 bis 5.23 ihres Anhangs A.

  • Eine Frage, ein Thema.
  • Feste Antwortoptionen statt Freitext, wo es geht.
  • Zu wichtigen Antworten einen Nachweis verlangen.
  • Eine kurze Fassung für unkritische, eine lange für kritische Lieferanten.
Beispielfragen mit guter Antwort und passendem Nachweis
FrageGute AntwortNachweis
Ist für Fernzugriffe ein zweiter Faktor Pflicht?Ja, für alle Konten mit FernzugriffAuszug aus der Richtlinie
Wie schnell melden Sie Vorfälle, die uns betreffen?Innerhalb von 24 StundenVertragsklausel oder Prozessbeschreibung
Gibt es ein gültiges Zertifikat nach ISO/IEC 27001?Ja, mit passendem GeltungsbereichZertifikat mit Ablaufdatum
Werden Sicherungen getrennt aufbewahrt und getestet?Ja, Test mindestens jährlichProtokoll des letzten Tests
Wo werden unsere Daten verarbeitet?In der EU oder mit geeigneter GrundlageListe der Standorte und Unterauftragnehmer

Antworten prüfen

  • Plausibel? Passt die Antwort zu Größe und Branche des Lieferanten?
  • Belegt? Deckt das Zertifikat den Standort und die Leistung ab, die Sie kaufen?
  • Stimmig mit der Außensicht? Öffentliche Konfiguration wie der E-Mail-Schutz widerspricht manchmal den Antworten.
  • Aktuell? Notieren Sie das Ablaufdatum jedes Nachweises.

Tipps für Lieferanten

  • Halten Sie eine Standardantwort bereit und pflegen Sie sie zweimal im Jahr.
  • Benennen Sie eine Person für Sicherheitsfragen.
  • Antworten Sie ehrlich. Eine Lücke mit Plan wirkt besser als ein Ja ohne Beleg.

Sparsam mit Personendaten

Fragen Sie nur Daten ab, die Sie wirklich brauchen. Für Kontakte genügen oft Funktion und Sammeladresse.

Vorlage: Inhalte einer Lieferantenselbstauskunft

Übernehmen Sie diese Punkte in Ihr Formular.

  • Firmenname, Rechtsform und Anschrift.
  • Firmenbuch- oder Registernummer, UID-Nummer, LEI wenn vorhanden.
  • Kontakte für Vertrieb, Buchhaltung, Informationssicherheit, Datenschutz und Notfall.
  • Beschreibung der Leistung und der Standorte.
  • Ort der Datenverarbeitung und Unterauftragnehmer mit Land.
  • Zertifikate mit Geltungsbereich und Ablaufdatum.
  • Meldeweg und Frist für Sicherheitsvorfälle.
  • Verhaltenskodex und Grundsätze zu Menschenrechten und Umwelt.
  • Versicherungen mit Deckungssumme.
  • Datum, Name und Funktion der Person, die die Angaben macht.

Sie dürfen diese Liste frei übernehmen und anpassen.

Häufige Fragen

Ist eine Lieferantenselbstauskunft Pflicht?

Ein bestimmtes Formular schreibt das NISG 2026 nicht vor. Es verlangt aber, die Cybersicherheitspraxis der Anbieter zu berücksichtigen (§ 32 Abs. 4 lit. d). Eine Selbstauskunft ist dafür ein üblicher Weg.

Wie oft sollte die Selbstauskunft erneuert werden?

Bei kritischen Lieferanten jährlich, sonst alle zwei bis drei Jahre. Dazu bei wichtigen Änderungen wie einem neuen Eigentümer oder Standort.

Was tun, wenn ein Lieferant nicht antwortet?

Erinnern Sie mit Frist und klären Sie, wer beim Lieferanten zuständig ist. Bei kritischen Lieferanten gehört die Mitwirkung in den Vertrag.

Quellen

  1. NISG 2026, § 32 Abs. 4, BGBl. I Nr. 94/2025
  2. ISO/IEC 27001:2022, Anhang A, Maßnahmen 5.19 bis 5.23, Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen

Rechtsquellen geprüft am 31.10.2026. Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Fachperson.

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